Die neue Multilaterale Vereinbarung soll die M266 ersetzen und betrifft die Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind.
(mih) Schweden hat die Multilaterale Vereinbarung M313 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR vorgeschlagen. Sie betrifft die Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind.
Die neue Multilaterale Vereinbarung sieht unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen für die Kennzeichnung und Bezettelung von Gütern der Klasse 1 vor, welche den Streitkräften einer Vertragspartei gehören und vor dem 1. Januar 1990 nach den damals geltenden Vorschriften des ADR verpackt wurden.
Sobald weitere Vertragsparteien die M313 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Vereinbarung würde dann bis 15. Juni 2023 gelten.
Die M313 soll die M266 ersetzen. Die M266 gleichen Inhalts – gezeichnet von Bulgarien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 2013 S. 918), Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und dem Vereinigten Königreich – ist noch bis 31. Juli 2018 anwendbar.
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