Erleichterung für den Versand von LSA-III-Stoffen der Klasse 7
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M332 - LSA-III-Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität gemäß Absatz 2.2.7.2.3.1.4 des ADR -,
initiiert von Spanien, gezeichnet von Deutschland, Frankreich, Rumänien, der Slowakei sowie neu von Schweden.
Abweichend von den Vorschriften müssen Stoffe der Klasse 7 mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-III-Stoffe) nicht dem Auslaugtest nach Absatz 2.2.7.2.3.1.4 ADR unterzogen werden. Diese Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2022.
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