Schweden zeichnet M336 und RID 3/2021

Verlängerte Prüffristen für Gas-Druckgefäße im Straßen- und Schienenverkehr

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M336 -  Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Italien, den Niederlanden und neu von Schweden. Diese Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2021. M336 löst die Multilaterale Vereinbarung M331 ab, die am 31. März 2021 endete.

Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
RID 3/2021 – Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 –, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Italien, den Niederlanden und neu von Schweden.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 30. Juni 2021. RID 3/2021 löst die Multilaterale Sondervereinbarung RID 8/2020 ab, die am 31. März 2021 endete.

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