Multilaterale Vereinbarung zu umweltgefährdenden Stoffen und Leistungsprüfung der Verpackung
(ur) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M343 – umweltgefährdende Stoffe der UN-Nummer 3082 und die Vorschrift für die Leistungsprüfung der Verpackung – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2021 S. 1097), Frankreich, Norwegen und Spanien sowie neu von Schweden. Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2023.
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