In acht Ländern kann die Multilaterale Vereinbarung nun angewendet werden
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 8/2021 – umweltgefährdende Stoffe der UN-Nummer 3082 und die Vorschrift für die Leistungsprüfung der Verpackung – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2021 S. 1099), Frankreich, Italien, Norwegen, der Slowakei, Spanien und Tschechien sowie neu von Schweden. Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2023.
Das Gegenstück zur Multilateralen Sondervereinbarung RID 8/2021 im Schienenverkehr ist die Multilaterale Vereinbarung M343 im Straßenverkehr.
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