Liste der anerkannten Prüfstellen in der Schweiz überarbeitet
(ur) Das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Liste der "Anerkannten Prüfstellen für die Prüfung von Gefahrgutverpackungen" aktualisiert (Stand 20.02.2023). Der Begriff Gefahrgutverpackung, darauf weist das BAV ausdrücklich hin, schließt dabei Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen (LP) mit ein. Die Prüfstellenliste enthält neben Namen und Anschrift der Organisationen die E-Mail-Adresse des jeweiligen Prüfstellenleiters, das anerkannte Prüfspektrum sowie das Datum der Gültigkeit der Anerkennung.
Das BAV kann Prüfstellen anerkennen, die über geeignete und ausreichende Einrichtungen, Prüf- und Messtechnik verfügen, die es ihnen gestatten, die geforderten Prüfungen und Messungen im Rahmen einer Bauartprüfung durchzuführen. Das Verfahren für die Anerkennung von Prüfstellen wird durch den Anhang 3 der Richtlinie zur Umsetzung der Gefahrgutumschliessungsverordnung (RL-GGUV) geregelt.
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