Die Änderungen und Neuerungen ab 2021 betreffen u.a. die Verwendung von Beförderungsdokumenten in elektronischer Form bei nationalen Transporten.
(mih) Das schweizerische Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Anh. 1 und 2 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) mit Datum vom 15. September 2020 geändert (Amtliche Sammlung (AS) 2020 S. 4119). Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2021.
Anh. 1 SDR enthält Vorschriften, die nur für nationale Transporte gefährlicher Güter gelten. Die Änderungen und Neuerungen betreffen u.a. folgende Regelungsbereiche:
In Anh. 2 SDR sind Straßenstrecken mit Tunneln oder in der Nähe geschützter Gewässer gelistet, auf denen zusätzliche Beförderungsbeschränkungen zu beachten sind. Darin werden zwei Einträge gestrichen und drei hinzugefügt.
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