Die Vollzugshilfe soll dazu dienen, die Bestimmungen der SDR und des ADR in der Schweiz einheitlich anzuwenden.
(mih) Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Erläuterungen für die Umsetzung der schweizerischen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und des ADR aktualisiert und mit Stand 26. März 2019 veröffentlicht.
Behandelt werden vor allem die Themenkreise Freistellungen, Tunnelbeschränkungen, Beförderung in loser Schüttung, Beförderung in Tanks, belüftete Fahrzeuge für den Transport von Gasflaschen sowie nationale Bestimmungen zum Alkoholverbot, zu Feuerlöschern und zur Gefahrgutbeförderung zu Fuß.
Die von einer Gruppe von Gefahrgutspezialisten der Vollzugsbehörden (GGSV) erarbeiteten Erläuterungen sollen als Vollzugshilfe dienen, um SDR und ADR umzusetzen sowie die entsprechenden Gefahrgutbestimmungen zu erklären. Das Ziel ist es, Einheitlichkeit in der Anwendung durch die Vollzugsbehörden zu gewährleisten und damit ein möglichst hohes Maß an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit zu fördern.
Die Vollzugshilfe, die mit den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) hierzulande vergleichbar ist, richtet sich in erster Linie an die vollziehenden Behörden, aber auch an die betroffene Wirtschaft und alle anderen Interessierten. Rechtskraft kommt der Orientierungshilfe nicht zu.
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