Schweiz tritt ADN bei

Als 16. Vertragsstaat schließt sich die Eidgenossenschaft dem ADN an.

Die Schweiz ist dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) am 8. Februar 2011 als 16. Vertragsstaat beigetreten.

Das Übereinkommen tritt im Beitrittsland vertragsgemäß einen Monat nach der Unterzeichnung in Kraft. Die Hinterlegungsurkunde wurde auf den Internetseiten der Vereinten Nationen veröffentlicht.

 

In der Schweiz gibt es 65 Kilometer schiffbare Wasserwege und zwölf schiffbare Seen. Folgende Gewässer wurden in der Urkunde ausdrücklich von der Geltung des ADN ausgeschlossen: der Rhein stromaufwärts oberhalb der Rheinfeldener Autobahnbrücke sowie der Bodensee, der Genfer See, der Lago Maggiore (Langensee) sowie der Luganer See.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de