Bei sieben Tunneln entfallen die bisher geltenden Beschränkungen, bei zwei Tunneln werden Beschränkungen eingeführt.
(mih) Der schweizerische Bundesrat hat gestern die Verkehrsbeschränkungen für Gefahrguttransporte durch Straßentunnel in der Schweiz angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft; eine Ausnahme bildet der Seelisberg-Tunnel.
Bei sieben Nationalstraßentunneln entfallen die bisher geltenden Beschränkungen:
Im Seelisberg-, Costoni di Frieud- und Kerenzerbergtunnel galten die Beschränkungen bereits bisher nur von 17:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie an Wochenenden.
Die Aufhebung der Beschränkungen hat bauliche und betriebliche Gründe: In den letzten Jahren wurden verschiedene Tunnel aufwendig saniert und z.B. mit moderner Lüftungstechnik ausgestattet. Reorganisationen der Schadenwehren tragen ebenfalls dazu bei, dass die Beförderung gefährlicher Güter durch diese Straßentunnel sicherer ist als der Transport durch besiedeltes Gebiet oder über Bergstrecken.
Am Gotthard und auf den anderen Alpentransitachsen müssen gefährliche Güter weiterhin auf der Schiene transportiert werden. Die Beschränkungen in folgenden Tunneln bleiben bestehen:
Damit sollen zu hohe Risiken sowie Rückverlagerungen von der Schiene auf die Straße vermieden werden. Die Beschränkung am Gotthard wird auch nach dem Bau einer zweiten Tunnelröhre aufrechterhalten.
Auf Antrag der Kantone hat der Bundesrat außerdem beschlossen, für zwei Tunnel auf dem Kantonsstraßennetz Beschränkungen einzuführen:
In beiden Fällen bestehen gute Umfahrungsstrecken mit weit geringeren Risiken als die Beförderung durch den jeweiligen Tunnel.
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