Die Schweiz hat die Multilaterale Vereinbarung M014 gemäß Abschnitt 1.5.1. der Anlage zum ADN gezeichnet.
ur - M014 - Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach Absatz 9.3.2.13.3 ADN - vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Deutschland, Luxemburg und neu von der Schweiz.
Abweichend von Absatz 9.3.2.13.3 ADN genügt bei Tankschiffen des Typs C, bis zur ersten Erneuerung des Zulassungszeugnisses nach Unterabschnitt 1.16.10.1 ADN nach dem 1. Januar 2015, der Nachweis ausreichender Intaktstabilität gemäß der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung des Absatzes. 2. Abweichend von Unterabschnitt 1.16.1.3 ADN dürfen einmalig vorläufige Zulassungszeugnisse für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten im Jahr 2015 oder vier Monaten in den folgenden Jahren ausgestellt werden, damit der Nachweis der Intaktstabilität nach Absatz 9.3.2.13.3 ADN zur Erneuerung des Zulassungszeugnisses gemäß Nummer 1 erbracht werden kann. 3. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2019
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