Mithilfe der Multilateralen Vereinbarung sind insbesondere größere Verpackungen für Abfallstoffe erlaubt, die mit bestimmten ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814) verunreinigt sind oder verunreinigt sein können.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M315 – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist – gezeichnet von Belgien und Deutschland (voraussichtlich VkBl. 2019 S. 2) sowie neu von der Schweiz (gültig bis 31. Dezember 2023).
Die M315 hat die von Belgien, Deutschland (VkBl. 2017 S. 562), Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz gezeichnete M305 gleichen Inhalts ersetzt, die bis Ende 2018 anwendbar war.
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