Sechs Multilaterale Vereinbarungen werden ungültig

Ab 1. Januar 2023 dürfen sechs zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden.

(mih) Ab 1. Januar 2023 dürfen sechs zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden; teilweise sind die Regelungsinhalte dieser Multilateralen Vereinbarungen nun in das ADR 2023 integriert:

M308 – Wiederkehrende Prüfung für geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG)

M311 – Anbringen von Großzetteln (Placards) an Containern, die ausschließlich für die Beförderung auf der Straße verwendet werden

M332 – radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-III) gemäß Abs. 2.2.7.2.3.1.4 ADR

M335 – Beförderung von zusammengesetzten Lithiumbatterien (UN 3090, 3091, 3480 und 3481), die nicht mit einem Überladungsschutz ausgerüstet sind

M340 – Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien und Natrium-Ionen-Zellen mit einem organischen Elektrolyt oder Natrium-Ionen-Batterien und Natrium-Ionen-Zellen mit einem organischen Elektrolyt in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt

M344 – Beförderung elektronischer Sprengkapseln der UN-Nummern 0511, 0512 und 0513.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de