Die Multilaterale Vereinbarung M004 zum ADN ist damit von drei Vertragsparteien gezeichnet worden.
(mih) Für den europäischen Binnenschiffsverkehr hat sich Folgendes geändert:
M004 – Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen – gezeichnet von Österreich und der Slowakei sowie neu von Serbien (gültig bis 31. Dezember 2016, unter bestimmten Voraussetzungen auch kürzer).
Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2 Tabelle C Spalte 7 darf UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (schweres Heizöl), Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe III, Gefahren 9+CMR (N1, N2, F oder S) in Tankschiffen mit dem Ladetankzustand 4, Ladetank offen, befördert werden.
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN (ADN/M004)“.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UNECE.
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