Multilaterale Vereinbarungen verlängern Gültigkeit von Schulungsbescheinigungen
M333 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Fahrzeugführern gemäß Absatz 8.2.2.8.2 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, der Russischen Föderation, San Marino, Schweden, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und neu von Serbien.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.
M334 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten gemäß Absatz 8.1.3.7 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, der Russischen Föderation, Schweden, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und neu von Serbien.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.
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