Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat jüngst einen "Leitfaden zur Erteilung von Sicherheitsgenehmigungen" veröffentlicht.
Der Eisenbahnsicherheitsbeirat hat den vom Eisenbahn-Bundesamt erarbeiteten "Leitfaden über das Verfahren von der Antragstellung bis zum Erhalt einer Sicherheitsgenehmigung" verabschiedet. Der Leitfaden soll die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Antragstellung zur Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung unterstützen.
Gemäß § 7c AEG bedürfen Eisenbahninfrastrukturunternehmen für das Betreiben einer regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur einer behördlich zu erteilenden Sicherheitsgenehmigung.
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