Der nationale Leitfaden zur Beantragung der Sicherheitsbescheinigung nach Verordnung (EU) 2018/763 liegt nun in der Fassung 03/2022 vor.
(mih) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat seinen „Leitfaden Sicherheitsbescheinigung – Nationaler Leitfaden zur Beantragung der Sicherheitsbescheinigung nach (EU) VO 2018/763“ aktualisiert; er steht nun in der Fassung 03/2022 zur Verfügung. Die inhaltlichen Änderungen betreffen Kap. 2 „Allgemeines“, Kap. 7 „Länderübergreifende Vereinbarungen über Bahnhöfe in Grenznähe“ und Kap. 8 „Nationale Sicherheitsvorschriften“ sowie Anlage A. Der Leitfaden ergänzt die europäischen Leitfäden zur Beantragung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung um nationale Anforderungen Deutschlands gemäß Richtlinie (EU) 2016/798.
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