Sicherheitsniveau im Schienenverkehr

Die EU hat gerade die Verordnung (EG) Nr. 352/2009 vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken veröffentlicht.

Artikel 15 der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft sieht vor, dass die Mitgliedstaaten alle gebotenen Maßnahmen treffen, damit die strukturellen Teilsysteme, die Bestandteil des Eisenbahnsystems sind, nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie so geplant, gebaut und installiert werden, dass die einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt werden, wenn sie in das Eisenbahnsystem einbezogen werden. Das Fehlen einer einheitlichen Vorgehensweise zur Festlegung und zum Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsniveaus und der Anforderungen des Eisenbahnsystems hat sich als eines der Hindernisse erwiesen, das einer Öffnung des Eisenbahnmarktes im Wege steht. So nahmen die Mitgliedstaaten in der Vergangenheit vor der Zulassung eines Systems oder eines Teilsystems, das schon in anderen Mitgliedstaaten entwickelt wurde und sich dort als sicher bewährt hatte, ihre eigenen Bewertungen vor. 


Zur Förderung einer gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten sollten die für die Identifizierung und das Management von Risiken angewandten Methoden wie auch die Methoden zum Nachweis dessen, dass das Eisenbahnsystem im Gebiet der Gemeinschaft den Sicherheitsanforderungen entspricht, zwischen den an der Entwicklung und dem Betrieb des Eisenbahnsystems beteiligten Akteuren harmonisiert werden. Ein erster notwendiger Schritt ist die Harmonisierung der Verfahren und Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen und die Anwen-dung von Maßnahmen zur Risikokontrolle für den Fall, dass sich aus geänderten Betriebsbedingungen oder neuem Material neue Risiken für die Infrastruktur oder den Betrieb ergeben. 


Die Verordnung (EG) Nr. 352/2009 vom 24. April 2009 legt nun eine gemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) für die Evaluierung und Bewertung von Risiken fest. Sie richtet sich an Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen und tritt am 14. Mai 2009 in Kraft.

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