Die Multilaterale Vereinbarung M004 ist damit auf Beförderungen innerhalb Österreichs und der Slowakei sowie zwischen beiden Staaten anwendbar.
(mih) Die von Österreich initiierte Multilaterale Vereinbarung zum ADN M004 über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen ist mittlerweile von der Slowakei gezeichnet worden. Die M004 ist somit anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten.
M004 – Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2 Tabelle C Spalte 7 darf UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (schweres Heizöl), Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe III, Gefahren 9+CMR (N1, N2, F oder S) in Tankschiffen mit dem Ladetankzustand 4, Ladetank offen, befördert werden.
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN (ADN/M004)“.
Die Multilaterale Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2016. Wenn dem ADN-Sicherheitsausschuss jedoch vor dem 31. Dezember 2015 ein Nachweis vorgelegt wird, dass die Gasphase von SCHWEREM HEIZÖL CMR-Eigenschaften aufweist, gilt diese Vereinbarung nur bis ein Jahr nach dem Ende der betreffenden Sitzung des ADN-Sicherheitsausschusses.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UNECE.
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