Die beiden Multilateralen Vereinbarungen betreffen die Untergruppen der Explosionsgruppe II B und die Beförderung von schwerem Heizöl in Tankschiffen.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:
M018 – Untergruppen der Explosionsgruppe II B – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2016 S. 690), Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz sowie neu von der Slowakei (gültig bis 31. Dezember 2021).
M019 – Beförderung von schwerem Heizöl in Tankschiffen – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2017 S. 122), den Niederlanden und Österreich sowie neu von der Slowakei (gültig bis 31. Dezember 2021).
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