Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es zwei Änderungen gegeben.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:
M260 – Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (Trockeneis-Problematik) – gezeichnet von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg,den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von der Slowakei (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M260 erlaubt es, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 ADR 2015 vorfristig anzuwenden.
M264 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Polen (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt ist ein Vorgriff auf das ADR 2015.
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