Multilaterale Vereinbarung zu umweltgefährdenden Stoffen und Leistungsprüfung der Verpackung im Schienenverkehr
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 8/2021 – umweltgefährdende Stoffe der UN-Nummer 3082 und die Vorschrift für die Leistungsprüfung der Verpackung – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 2021 S. 1099), Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Spanien und Tschechien sowie neu von Slowenien.
Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2023.
Das Gegenstück zur Multilateralen Sondervereinbarung RID 8/2021 im Schienenverkehr ist die Multilaterale Vereinbarung M343 im Straßenverkehr.
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