Frankreich zeichnet RID 4/2021, Italien und Luxemburg zeichnen RID 5/2021
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich Folgendes geändert:
RID 4/2021 - Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 -, vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Italien, Schweiz und der Tschechischen Republik sowie neu von Frankreich.
Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2025.
Das Pendant zur RID 4/2021 ist im Straßenverkehr die Multilaterale Vereinbarung M338.
RID 5/2021 - Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Schweden und neu von Italien und Luxemburg.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 30. September 2021. Das Pendant zur RID 5/2021 ist für den Straßenverkehr die von Frankreich initiierte Multilaterale Sondervereinbarung M339 als Nachfolgerin der M336, die am 1. Juli 2021 endete.
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