Spanien hat die im Februar 2017 veröffentlichten Neuen Schriftlichen Weisungen überarbeitet.
(ur) Die überarbeitete spanische Sprachversion der Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 steht seit dem 3. März 2017 zum Download bereit.
Laut allgemeiner Übergangsvorschrift im ADR 2017 ist es erlaubt, die bisherigen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2015 bis 30. Juni 2017 weiterzuverwenden. Und laut Übergangsvorschrift in Unterabschn. 1.6.1.35 ADR 2017 ist es erlaubt, die Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2013 bis ebenfalls 30. Juni 2017 weiterzuverwenden.
In den Schriftlichen Weisungen im ADR 2017 ist u.a. Folgendes geändert:
Auf der Webseite der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) können die Neuen Schriftlichen Weisungen in den Sprachversionen Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Lettisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Slowenisch und Slowakisch heruntergeladen werden.
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