Der ADN-Verwaltungsausschuss hat die beiden standardisierten Kontrolllisten gemäß Absatz 1.8.1.2.1 ADN aktualisiert.
(mih) Der ADN-Verwaltungsausschuss hat die beiden standardisierten Kontrolllisten gemäß Absatz 1.8.1.2.1 ADN aktualisiert. Sie stehen nun auf der Webseite der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zum Download bereit.
Die beiden Listen sind von den Vertragsparteien für die in Artikel 4 Absatz 3 ADN vorgesehenen Kontrollen von Trockengüter- bzw. Tankschiffen zu verwenden. Sie sind viersprachig ausgeführt (Deutsch, Englisch, Russisch und Französisch).
Die Kontrolllisten sind in einer Amtssprache der Vertragspartei zu erstellen und, wenn diese Amtssprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, außerdem in Englisch, Französisch oder Deutsch. Die Nummerierung und die Inhalte der Kontrollen dürfen nicht verändert werden.
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