Sie betreffen die Beförderung ungereinigter leerer Kraftstofftanks und die Beförderung ansteckungsgefährlicher tierischer Stoffe.
(mih) Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat zwei mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abgestimmte Allgemeinverfügungen zu Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße aktualisiert:
Sofern nicht nach diesen Allgemeinverfügungen verfahren werden kann, ist eine Einzelzulassung durch die BAM erforderlich. Die Allgemeinverfügungen werden unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
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