StVG zweimal aktualisiert

Das Straßenverkehrsgesetz wurde an europäisches Recht angepasst, und die Regelungen mit Bezug auf das neue Fahreignungsregister wurden umgesetzt.

(mih) Der Bundestag hat zwei Gesetze beschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBl.) bekannt gemacht, mit denen jeweils u.a. das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geändert wird.

„Viertes Gesetz zur Änderung des StVG und anderer Gesetze“ vom 28. August 2013, BGBl. 2013 I S. 3310.

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/82/EU vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte, veröffentlicht im Amtsblatt der EU (ABl.) L 288 vom 5. November 2011, S. 1. Zu diesen Verkehrsdelikten zählen beispielsweise

  • Geschwindigkeitsübertretungen,
  • Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes,
  • Überfahren eines roten Lichtzeichens,
  • Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln,
  • unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens,
  • rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Das Gesetz ist am 31. August 2013 in Kraft getreten.

„Fünftes Gesetz zur Änderung des StVG und anderer Gesetze“ vom 28. August 2013, BGBl. 2013 I S. 3313.

Mit diesem Gesetz werden die Regelungen mit Bezug auf das neue Fahreignungsregister (bislang Verkehrszentralregister) umgesetzt. So greift das neue „Fahreignungs-Bewertungssystem“ in § 4 StVG bei „Inhabern einer Fahrerlaubnis […], die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutrechtlichen Vorschriften verstoßen“.

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2014 in Kraft; soweit es zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt oder Ermächtigungen ändert, ist es am 31. August 2013 in Kraft getreten.

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