Liste der anerkannten Sachverständigen wurde aktualisiert
(ur) Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat die Liste der Sachverständigen der Transportowy Dozór Techniczyny (TDT), die in Polen für die Durchführung der Prüfungen an Tanks von Kesselwagen nach den Absätzen 6.8.2.4.1 bis 6.8.2.4.4 RID anerkannt sind, mit Stempelabdruck, Schlagstempel und Unterschriftsmuster bekannt gemacht (RID-23006-CE). In dem neun Seiten umfassenden Verzeichnis mit Stand vom 19.06.2023 sind in alphabetischer Reihenfolge 86 Sachverständige tabellarisch aufgeführt.
Aktuell können die Listen von 20 Ländern, welche das Sekretariat der OTIF auf der Internetseite „Notifizierungen der Mitgliedstaaten“ unter dem Abschnitt „6.8.2.4.6 (RID 2021): Anerkannte Sachverständige für die Durchführung von Prüfungen an Tanks von Kesselwagen“ veröffentlicht hat, heruntergeladen werden. Für die Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Mitgliedstaaten verantwortlich.
Im neuen RID 2023 ist Absatz 6.8.2.4.6 gestrichen. In den Übergangsvorschriften (RID 2023) findet sich unter 1.6.3.58 dazu Folgendes:
„Verfahren der zuständigen Behörden für die Zulassung von Sachverständigen, die Durchführung von Prüfungen an Kesselwagen und die gegenseitige Anerkennung solcher Prüfungen, die den bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften des Absatzes 6.8.2.4.6, nicht jedoch den ab 1. Januar 2023 geltenden Vorschriften des Abschnitts 1.8.6 entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2032 weiter angewendet werden.
Bem. Während dieses Zeitraums veröffentlicht das Sekretariat der OTIF getrennt von dem ab 1. Januar 2023 geltenden Verzeichnis gemäß Absatz 1.8.6.2.4 weiterhin eine Liste der Prüfstellen gemäß den bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften des Absatzes 6.8.2.4.6.“
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