Technische Unterwegskontrollen auf der Straße

Definition von Fahrzeugklassen in der Richtlinie 2014/47/EU aktualisiert

(ur) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit dem Datum vom 17. November 2022 die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße“ bekannt gemacht (BGBl. 2022 I S. 2064). Die Verordnung ist am 29. November 2022 in Kraft getreten.

Damit wird die delegierte Richtlinie (EU) 2021/1716 der Kommission vom 29. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich geänderter Bezeichnungen von Fahrzeugklassen aufgrund von Änderungen der Typgenehmigungsvorschriften umgesetzt. Ferner wird die Bezugnahme auf das Muster des Kontrollberichts an die Vorgaben der delegierten Richtlinie (EU) 2021/1716 angepasst.

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