Das Wort „europäisch“ entfällt künftig
(ur) Am 1. Januar 2021 wird das "Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" zum "Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)".
Ein Änderungsprotokoll zur Streichung des Wortes "europäisch" aus dem Titel des ADR wurde von einer Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens am 13. Mai 2019 angenommen.
Bis zum 30. November 2019 hat keine der Vertragsparteien dem Generalsekretär einen Einspruch mitgeteilt. Die Änderung des Titels des ADR gilt daher als angenommen und tritt für alle Vertragsparteien am 1. Januar 2021 in Kraft.
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