Transport nur mit Erlaubnis

Internationale Transporte gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential dürfen in Russland nur noch mit einer besonderen behördlichen Erlaubnis erfolgen.

Das Verkehrsministerium der russischen Föderation hat die Arbeitsgruppe zum Transport gefährlicher Güter (WP.15) der Vereinten Nationen mit Inf.21 über eine Änderung der nationalen Gesetze informiert: Künftig darf in Russland die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential gemäß der Tabelle in Abschnitt 1.10.5 des ADR nur noch mit behördlicher Erlaubnis erfolgen. Dies geht aus Artikel 4 des "Federal Law on the state control of
international road transport" hervor, der am 5. April 2009 in Kraft getreten ist.

 

Dies bedeutet, dass Transportunternehmen für Beförderungen solcher Güter, die nach Russland oder durch Russland hindurch führen, frühzeitig eine Erlaubnis einholen sollten.

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