In der Schweiz sollen die Vorgaben zur Anordnung einer Transportpflicht ausgeweitet werden
(ur) In der Schweiz können konzessionierte Transportunternehmen und Unternehmen des Schienengüterverkehrs vom Bund in Ausnahmesituationen beauftragt werden, Aufgaben außerhalb des normalen Betriebs zu erfüllen und Transporte zu Gunsten von Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft zu realisieren. Bisher waren Ausnahmesituationen beispielsweise eine Pandemie, ein Unfall in einem Atomkraftwerk oder ein Erdbeben. Der schweizerische Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, diese Kompetenz auszuweiten, weil solche Anordnungen unabhängig von einem Krisenfall nötig werden können.
Ein Beispiel ist der Bahnunterbruch auf der Gotthard-Achse infolge des Felssturzes bei Gurtnellen 2012. Ebenso hätte ein solcher Einsatz nötig werden können, wenn sich aufgrund des Unterbruchs der Rheintalstrecke bei Rastatt (Deutschland) 2017 die Situation weiter zugespitzt hätte.
Der schweizerische Bundesrat hat darum beschlossen, die Vorgaben zur Transportpflicht auf Ereignisse mit systemweiten Auswirkungen auszuweiten und die Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA) entsprechend anzupassen. Die angepasste Verordnung soll am 1. November 2019 in Kraft treten.
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