Auch Tschechien ermöglicht es, bei der Beförderung bestimmter radioaktiver Stoffe vom ADR 2013 abzuweichen.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderung gegeben:
M265 – Sondervorschrift S12 in Kapitel 8.5 – gezeichnet von Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Tschechien (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt wird voraussichtlich im ADR 2015 zu finden sein.
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