Tschechien zeichnet M279, Belgien zeichnet M280

Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es verschiedene Änderungen gegeben.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:

M279 – Beförderung von UN 0335, 0336 Feuerwerkskörper – gezeichnet von Norwegen und vom Vereinigten Königreich sowie neu von Tschechien (gültig bis 19. August 2019). Transporte durch den Kanaltunnel zwischen Großbritannien und Frankreich sind auf dieser Basis nicht erlaubt.

M280 – Beförderung von UN 3077 und UN 3082, wenn in Gefäßen mit nicht mehr als 5 kg oder 5 L befördert – gezeichnet von Schweden und vom Vereinigten Königreich sowie neu von Belgien (gültig bis 31. Dezember 2014). Die Vereinbarung ist ein Vorgriff auf die neue Sondervorschrift 375 im ADR 2015: Sie betrifft Stoffe, die sonst an sich als umweltgefährdende Stoffe der Klasse 9 unter UN 3077 oder UN 3082 zu klassifizieren wären.

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