Die Multilaterale Sondervereinbarung erleichtert die Beförderung bestimmter beschädigter oder defekter Lithiumzellen oder -batterien auf der Schiene.
(mih) Tschechien hat die vom Vereinigten Königreich initiierte Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID gezeichnet. Damit wird die Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumzellen oder -batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 auf der Schiene erleichtert. Die Multilaterale Sondervereinbarung ist ein Vorgriff auf die neue Sondervorschrift 376, die mit Inkrafttreten des RID 2015 anwendbar sein wird. Die RID 2/2014 gilt bis 31. Dezember 2014.
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