Die Multilaterale Vereinbarung M318 erleichtert die Beförderung von Gasen in sogenannten DOT-Druckgefäßen
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M318 – Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation (DOT) im Zusammenhang mit Unterabschn. 1.1.4.2 ADR zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 2019 S. 531), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Slowenien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von der Tschechischen Republik.
Die Multilaterale Vereinbarung ist gültig bis 31. Mai 2023.
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