Die Türkei hat die Liste ihrer „competent authorities“ aktualisiert.
(fu) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) veröffentlicht auf ihrer Website die Adressen der für Gefahrgutfragen zuständigen nationalen Behörden sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner. Kürzlich hat die Türkei ihre Übersicht auf den neuesten Stand gebracht. Darin sind auch weitere Notifizierungen der Türkei genannt: zu Tunnelbeschränkungen gemäß Abschn. 1.9.5 ADR und zu den Anforderungen, die Gefahrgutbeauftragte dort erfüllen müssen.
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