Tunnel in Newcastle upon Tyne neu kategorisiert

Der Straßentunnel in Newcastle upon Tyne im Zuge der Fernverkehrsstraße A19 unter dem Fluss Tyne ist nun in die Tunnelkategorie C eingestuft.

(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. Tunnelbeschränkungen. Das Vereinigte Königreich hat nun den Straßentunnel in Newcastle upon Tyne im Zuge der Fernverkehrsstraße A19 unter dem Fluss Tyne in die Tunnelkategorie C eingestuft.

Die Tunnelkategorie C beschränkt grundsätzlich die Beförderung gefährlicher Güter, die zu einer sehr großen Explosion, einer großen Explosion oder einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe führen können. Welche Stoffe im Einzelnen die Voraussetzungen der Tunnelkategorie C erfüllen, ist in Abs. 1.9.5.2.2 ADR erläutert.

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