Tunnelbeschränkung in Köln aufgehoben

Das BMVI hat die Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ aktualisiert.

(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Deutschland betreffenden Informationen zur „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR“ aktualisiert.

Die jüngste Änderung:

  • Nordrhein-Westfalen: BAB A 1 – Einhausung/Tunnel Köln-Lövenich, Aufhebung der bisher geltenden Beschränkung für die Durchfahrt

Die Kennzeichnung der Tunnel erfolgt mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der UNECE zu finden.

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