UK zeichnet M251

Abweichende Prüfanforderungen für Lithium-Batterien sind jetzt in drei Ländern anwendbar.

(ur) M251 – Abweichung von den Sondervorschriften 188 und 230 hinsichtlich der Prüfanforderungen für Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien (UN 3090, 3091, 3480 und 3481) – gezeichnet von Deutschland, Frankreich und neu von dem Vereinigten Königreich.

Abweichend von den Begriffsbestimmungen des Kapitels 1.2 und den Vorschriften des Abschnitts 3.3.1 des ADR, Sondervorschrift 188 und Sondervorschrift 230, dürfen Lithium-Metall-, Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, die einem Typ entsprechen, der die Prüfanforderungen der fünften Ausgabe des Handbuchs Prüfungen und Kriterien, Teil lll, Unterabschnitt 38.3 in der durch Dokument ST/SG/AC.1 0/11/Rev.S/Amend.1 geänderten Fassung der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter erfüllt, befördert werden. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012 .

Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UNECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de