Umsetzung ADR/RID/ADN 2019 in nationales Recht

Die Vorbereitungen zur Implementierung der Gefahrgutvorschriften 2019 schreiten voran. Jetzt hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)  einen Entwurf zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vorgelegt.

(ur) Das BMVI hat einen Entwurf der Elften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2019 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN (27. ADR-, 21. RID- und 7. ADN-Änderungsverordnung) in innerstaatliches Recht übernommen (§ 1 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)) sowie daraus resultierende Änderungen insbesondere in den Zuständigkeiten und Pflichten in der GGVSEB (Artikel 1) in Kraft gesetzt.

Die Verordnung beinhaltet die notwendigen nationalen Änderungen in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) (Artikel 1), der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) (Artikel 2), der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) (Artikel 3) und eine Anpassung der Gebühren in der Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) (Artikel 4) an die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung.

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