Ein Faltblatt der Wasserschutzpolizei Hamburg will dabei unterstützen, die Regelungen der Sondervorschrift 363 richtig anzuzwenden.
(mih) In das ADR 2013 wurde die Sondervorschrift (SV) 363 neu aufgenommen. Sie betrifft vor allem Unternehmen, die für sich oder für Dritte Maschinen und/oder Geräte als Ladung befördern bzw. befördern lassen. Zahlreiche Diskussionen auf verschiedenen Ebenen zeigen, dass in der Praxis eine gewisse Unsicherheit herrscht, wie diese Regelungen korrekt anzuwenden sind.
Die Zentralstelle Gefahrgutüberwachung (WSP 032) der Wasserschutzpolizei Hamburg hat dazu nun ein Faltblatt herausgegeben, in welchem die betreffenden Vorschriften genauer beleuchtet und Hinweise gegeben werden. Es will Anwender dabei unterstützen, die SV 363 richtig umzusetzen.
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