Unfall-Untersuchung bei der Bahn

Das BMVBS hat im Verkehrsblatt 18/2008 unter der laufenden Nummer 131 einen "Organisationserlass zur Einrichtung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB)" veröffentlicht.

Die Einrichtung erfolgt in Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/49 zur Eisenbahnsicherheit gem. § 5 Abs. 1f Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Die Untersuchungszentrale der EUB wird beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn angesiedelt. Sie stellt eine flächendeckende Erreichbarkeit inklusive einer 24/7 Rufbereitschaft sicher. Darunter wird es vier Untersuchungsbezirke (Berlin, Essen, Karlsruhe und München) geben. Die Leitung des EUB liegt beim Referat E15 im BMVBS in Bonn.

 

Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssen der Untersuchungszentrale sämtliche gefährlichen Ereignisse unverzüglich melden. Die Einstufung gefährlicher Ereignisse/Unfälle erfolgt in drei Kategorien:

  1. Schwere Unfälle i.S.d. § 5 Abs. 1f Zi. 1 und 2 AEG
  2. Sonstige untersuchungswürdige gefährliche Ereignisse
  3. Sonstige gefährliche Ereignisse.

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