Seit Beginn dieses Jahres dürfen neun zeitweilige Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID nicht mehr angewendet werden.
(mih) Seit Beginn dieses Jahres dürfen neun zeitweilige Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID nicht mehr angewendet werden; teilweise sind die Erleichterungen nun in das RID 2015 integriert:
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