Seit Beginn dieses Jahres dürfen zwölf zeitweilige Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden.
(mih) Seit Beginn dieses Jahres dürfen zwölf zeitweilige Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR nicht mehr angewendet werden; teilweise sind die Erleichterungen nun in das ADR 2015 integriert:
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