Seit Anfang 2015 dürfen drei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADN ganz oder teilweise nicht mehr angewendet werden.
(mih) Seit Beginn dieses Jahres dürfen drei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADN ganz oder teilweise nicht mehr angewendet werden:
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