Die Europäische Kommission will die Verfahren für die Unterwegskontrolle von Gefahrguttransporten per Lkw modifizieren. Der Entwurf kann nun kommentiert werden.
(mih) Die Richtlinie (EU) 2022/1999 über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße vom 19. Oktober 2022 (ABl. 2022, L 274, S. 1), geändert durch Beschluss (EU) 2024/1254 vom 24. April 2024 (ABl. L, 2024/1254, 30.4.2024), enthält unionsweit geltende Vorschriften für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße. Dazu gehören eine Prüfliste mit den Elementen, die bei Straßenkontrollen überprüft werden müssen, sowie eine in Gefahrenkategorien unterteilte Beschreibung der Verstöße.
Die Europäische Kommission will die Richtlinie (EU) 2022/1999 nun mit einer Delegierten Richtlinie modifizieren. Gegenstand dieser Initiative ist die Anpassung der Prüfliste und der Beschreibung der Verstöße an den technischen Fortschritt sowie die Einführung einer Prüfliste für Kontrollen in den Unternehmen.
Der Rechtsaktentwurf sowie der Entwurf der Anhänge stehen nun in Englisch bereit und können bis 18. März 2025 kommentiert werden. Die Rückmeldungen sollen bei der Fertigstellung dieser Initiative berücksichtigt werden.
Die Richtlinie (EU) 2022/1999 ist die Neufassung der Richtlinie 95/50/EG über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße.
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