Lettland zeichnet M330, Deutschland zeichnet M331
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR haben sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Änderungen ergeben:
M330 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Fahrzeugführern gemäß Absatz 8.2.2.8.2 des ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Absatz 1.8.3.7 des ADR -, initiiert von Irland, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie neu von Lettland. Diese Vereinbarung ist gültig bis 1. März 2021.
M331 - Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Belgien, Italien, Luxemburg, Polen, Schweden, Türkei und Ungarn sowie neu von Deutschland. Diese Vereinbarung ist gültig bis 31. März 2021.
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