Durch Ablauf der Gültigkeitsfristen können folgende Multilaterale Abkommen zum ADR nicht mehr angewendet werden:
M126 − Beförderung von Lithiumbatterien
M134 − Ausrüstungen von Saug-/Drucktanks für die Abfallbeförderung
M137 − Beförderung von mit polyhalogenierten Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung
M139 − Zulassung alternativer Dichtheitsprüfverfahren für befüllte Druckgaspackungen
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