Die M190, M194 und M199 sind von weiteren Staaten gezeichnet worden. Neu hinzugekommen ist die M197.
Folgende Veränderungen haben sich für den Straßenverkehr ergeben:
M190 − Beförderung von mit wasserfreiem Ammoniak (UN1005) befüllten Wärmeleitrohren − gezeichnet von Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Belgien und neu von der Tschechischen Republik.
M194 − Beförderung explosiver Stoffe und Gegenstände der Streitkräfte, die der Vernichtung zugeführt werden − gezeichnet von Schweden, Finnland, Deutschland (VkBl. 14/08 Nr. 99) und neu von Dänemark.
M197 − Beförderung von Gaszylindern mit UN 1002 Pressluft für Beatmungsgeräte, die gemäß TPED ausgelegt, gebaut und geprüft wurden − vorgeschlagen von Schweden, jetzt gezeichnet von der Schweiz und damit anwendbar auf Verkehre innerhalb dieser beiden Staaten.
M199 − Beförderung von Tierkörpern in Bezug auf die Sicherungsvorschriften des Kapitels 1.10: Tierisches Material, das der Kategorie A (UN-Nr. 2814 oder 2900) zugeordnet ist, soll nicht als Gut mit hohem Gefahrpotenzial betrachtet werden − gezeichnet von Frankreich, Finnland, Deutschland (VkBl. 19/08 Nr. 140)und neu von Schweden.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen können beim BMVBS heruntergeladen werden.
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